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       # taz.de -- die gute nachricht: Der Anspruch auf Mutterschutz nach einer Fehlgeburt wird ausgeweitet
       
   IMG Bild: Grafik: Anna Eschenbacher; Johanna Hartmann; Francesca Morini. Quelle: Deutscher Bundestag und eigene Recherche. Fotos: stock.adobe.com
       
       Der Bundestag stärkt kurz vor den Neuwahlen die Rechte von Frauen. [1][Ende
       Januar haben SPD, Grüne und Union einen Gesetzentwurf beschlossen], der
       Frauen auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche ein
       Recht auf Mutterschutz garantiert. Diesem Beschluss geht der jahrelange
       Einsatz von Betroffenen voraus. Als Natascha Sagorski eine Fehlgeburt
       erlitt und ihr Arzt sie am folgenden Tag wieder zur Arbeit schicken wollte,
       startete sie eine Petition. Über 70.000 Menschen unterzeichneten auf der
       Plattform des Bundestags und bei Openpetition, woraufhin sie die
       Unterschriften im September 2023 mit Mitstreiter:innen an
       Bundestagsabgeordnete übergab.
       
       Bisher haben Schwangere erst nach dem sechsten Schwangerschaftsmonat
       Anspruch auf Mutterschutz. Das neue Gesetz tritt am 1. Juni 2025 in Kraft
       und bietet dann eine gestaffelte Lösung, die die zunehmende physische und
       psychische Belastung im Verlauf der Schwangerschaft berücksichtigen soll.
       Je nach Zeitpunkt der Fehlgeburt haben Frauen damit Anspruch auf zwei bis
       acht Wochen Mutterschutz. Yannik Achternbosch
       
       15 Feb 2025
       
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