News E-Busbetrieb Linie Bergbahnen (gruene Linie) - Ausfall 16.04.2025 Der E-Busbetrieb der Linie Bergbahnen muss am Dienstag, 22. April 2025 und Mittwoch, 23. April 2025 eingestellt werden. Dies ist notwendig, da bei der Bachstrasse im Bereich "Haus Bonatti" bis "Backstage Luxury Loft" ein Baukran montiert und die Durchfahrt mit dem Elektrobus nicht moeglich sein wird. Ab Donnerstag, 24. April 2025 verkehrt der E-Busbetrieb der Linie Bergbahnen wieder gemaess Fahrplan. Mitteilung der Dienststelle fuer Energie und Wasserkraft 15.04.2025 Weiterbildung Berater/in fuer energetische Sanierung: http://www.vs.ch/de/web/energie/formation Arbeiten an oeffentlichen Strassen und Wegen 14.04.2025 Bachstrasse Bereich: Haus Bonatti bis Backstage Luxury Loft Dauer: 22. April 2025 - 23. April 2025, jeweils 08.00 - 17.00 Uhr Behinderung: Sperrung infolge Montage Baukran Umleitung: Keine Umleitung Bahnhofstrasse Bereich: Bahnhofplatz bis Hotel Monte Rosa Dauer: 22. April 2025 - 23. April 2025 Behinderung: Verkehrsbehinderungen infolge rollender Belagsausbesserung / Blow Patcher Triftweg Bereich: Haus Central bis Hotel Romantica Dauer: 28. April 2025 - 30. Mai 2025 Behinderung: Strassensperrung infolge Werkleitungssanierung Umleitung: Fahrzeuge verkehren ueber die Bodmenstrasse, eine Umleitung fuer Fussgaenger wird signalisiert Englisch Viertel Bereich: Haus Rosa bis Hotel Matterhorn Lodge Dauer: 28. April 2025 - 12. Mai 2025 Behinderung: Strassensperrung infolge Werkleitungssanierung Umleitung: Fahrzeuge verkehren ueber die Triftbachstrasse, eine Umleitung fuer Fussgaenger wird signalisiert Vispastrasse Bereich: Getwingbruecke bis Chalet Caroline Dauer: 28. April 2025 - 18. Juni 2025 Behinderung: Strassensperrung infolge Werkleitungssanierung Umleitung: Fahrzeuge verkehren ueber die Matterstrasse, eine Umleitung fuer Fussgaenger wird signalisiert Staldenstrasse Bereich: Haus Meilenstein bis Haus Colmar Dauer: 1. Mai 2025 - 4. August 2025 Behinderung: Strassensperrung infolge Werkleitungssanierung Umleitung: Fahrzeuge verkehren ueber die Schluhmattstrasse, eine Umleitung fuer Fussgaenger wird signalisiert Busbetrieb: Der Bus verkehrt ab der Haltestelle "Kirchbruecke" ueber die Schluhmattstrasse bis zur Haltestelle "Wichje" und zurueck Staldenstrasse Bereich: Haus Colmar bis Haus Beausite Dauer: 4. August 2025 - 30. November 2025 Behinderung: Strassensperrung infolge Werkleitungssanierung Umleitung: Fahrzeuge verkehren ueber die Schluhmattstrasse, eine Umleitung fuer Fussgaenger wird signalisiert Busbetrieb: Der Bus verkehrt ab der Haltestelle "Kirchbruecke" ueber die Schluhmattstrasse bis zur Haltestelle "Wichje" und zurueck Vispastrasse Bereich: Getwingbruecke bis Bruecke zum Steg Dauer: 2. Juni 2025 - 6. Juni 2025 Behinderung: Einengung der Fahrbahn infolge Belagsarbeiten Moosstrasse Bereich: UW Moos bis Restaurant Alm Dauer: 2. Juni 2025 - 30. Juli 2025 Behinderung: Verkehrsbehinderungen infolge Entwaesserung und Asphaltarbeiten Umleitung: Keine Umleitung, es muss mit Wartezeiten bis 15 Minuten fuer alle Verkehrsteilnehmer gerechnet werden, Fussgaenger koennen passieren Anpassungen Planungszone 11.04.2025 Abaenderung Planungszone strukturierte Beherbergungsbetriebe Der Gemeinderat der Gemeinde Zermatt hat an seiner Sitzung vom 03. April 2025 beschlossen, die Planungszone "strukturierte Beherbergungsbetriebe" nachtraeglich anzupassen. Planungsabsicht, Perimeter der Planungszone und Geltungsdauer bleiben unveraendert. https://gemeinde.zermatt.ch/news/Erlass-Planungszone-2024-10-18/Anpas sungen Gastgewerbe GR-Sitzung vom 9. April 2025 Der Gemeinderat hat die gastgewerbliche Betriebsbewilligung fuer den Betrieb "Zermatt Kitchen Restaurant" infolge fehlender gesetzlicher Voraussetzungen einer Betriebsbewilligung entzogen. Meldeverfahren fuer kurzfristige Erwerbstaetigkeit 09.04.2025 Auslaendische Erwerbstaetige aus den EU/EFTA-Staaten koennen in der Schweiz ohne Bewilligung, aber mit obligatorischer Meldung, waehrend bis zu 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr arbeiten. Seit 17. Maerz 2025 steht den Arbeitgebern ein neues Portal zur Verfuegung. Dieses ermoeglicht einfache und effiziente Meldungen von kurzfristigen Erwerbstaetigen. Wir empfehlen allen Arbeitgebern, sich mit dem neuen Portal vertraut zu machen: http://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/fza_schweiz-eu-efta/meldev erfahren.html Kinderbetreuung - Stellenangebot 07.04.2025 Fachperson Betreuung (40-100%) und Betreuungsassistent/in (40-100%) https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2025-04-07.pdf Einberufung der Urversammlung - Wahl Gemeindevizepraesident 01.04.2025 Die Wahl Gemeindevizepraesident (nach Majorzsystem) findet am Sonntag, 27. April 2025 statt. Waehlbar sind nur die Personen der hinterlegten Listen. Es sind dies: - Julen Emanuel - Imboden Fabian Falls beide das absolute Mehr nicht erreichen, findet die Stichwahl (zweiter Wahlgang) am Sonntag, 25. Mai 2025 statt. Briefliche Stimmabgabe Damit die Stimmabgabe gueltig ist, muss das Ruecksendungsblatt unterschrieben sein! - Zustellung durch die Post Der Stimmbuerger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausueben will, frankiert den Uebermittlungsumschlag nach aktuellem Posttarif - andernfalls ist die Stimmabgabe ungueltig - und uebergibt die Sendung einem Postbuero. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spaetestens am Freitag 25. April 2025, bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. - Hinterlegung bei der Gemeinde Der Stimmbuerger kann den Uebermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials waehrend den Schalteroeffnungszeiten (Montag und Mittwoch: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr, Dienstag und Freitag: 08.30 - 16.00 Uhr, Donnerstag: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 17.30 Uhr) bis spaetestens am Freitag 25. April 2025, in die dafuer vorgesehene, versiegelte Urne legen. Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungueltig! Stimmabgabe an der Urne Die stimmberechtigte Person benuetzt das Wahlmaterial (Wahlkuverts, amtliche Wahlzettel, Ruecksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusaetzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Wahlmaterial im Wahllokal zur Verfuegung. Die Stimmabgabe an der Urne hat persoenlich zu erfolgen! Oeffnungszeiten der Urnen und Wahllokal Sonntag, 27. April 2025, 09.00 - 10.00 Uhr, Einwohnerdienste / Kanzlei Fuer saemtliche Fragen verweisen wir auf: - das Kantonale Gesetz ueber die politischen Rechte vom 13.05.2004 (kGPR) - die Verordnung ueber die briefliche Stimmabgabe vom 12.03.2008 (VbStA) Wahl Gemeindevizepraesident 01.04.2025 In der gesetzlich vorgeschriebenen Frist sind zwei Kandidatenlisten hinterlegt worden: neo - Die sozialliberale Mitte Zermatt Emanuel Julen Die Mitte Zermatt Fabian Imboden Wechsel im Gemeinderat 21.03.2025 Nach der Demission von Franziska Biner, des. Staatsraetin, per 31. Maerz 2025 hat der Gemeinderat Bianca Ballmann von der Partei "Die Mitte Zermatt" gemaess Art. 211 des kantonalen Gesetzes ueber die politischen Rechte per 1. April 2025 als neue Gemeinderaetin erklaert. Wir danken Franziska Biner fuer ihren Einsatz und wuenschen ihr fuer ihr neues politisches Amt viel Erfolg. Zugleich heissen wir Bianca Ballmann herzlich willkommen und freuen uns auf die Zusammenarbeit. Mobile Wertstoffsammelstelle Obere Matten - temporaere Verschiebung 17.03.2025 Aufgrund des Zermatt Unplugged wird die "mobile Wertstoffsammelstelle" Obere Matten vom 27. Maerz 2025 bis 17. April 2025 an einen provisorischen Standort verlegt. Waehrend dieser Zeit befindet wird die "mobile Wertstoffsammelstelle" rund 200 Meter suedoestlich des bisherigen Standorts, bei der Bruecke zum Steg am Uferweg. Die Oeffnungszeiten bleiben unveraendert: Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr und Samstag: 09.00 - 11.30 Uhr. Ab dem 19. April 2025 steht die "mobile Wertstoffsammelstelle" wieder wie gewohnt am oeffentlichen Unterstand Obere Matten zur Verfuegung. Umzonung Bahnhofareal - Oeffentliche Auflage 14.03.2025 Teilrevision: Umzonung der Zone fuer touristische Bauten und Anlagen (Bahnhofareal) in eine Kernzone K-C (Bahnhofareal) Oeffentliche Auflageverfahren (Art. 34 kRPG) Die Dokumente koennen ab dem 14. Maerz 2025 waehrend 30 Tagen zu den ordentlichen Oeffnungszeiten auf der Bauabteilung oder online eingesehen werden. https://gemeinde.zermatt.ch/news/Umzonung_Bahnhofareal_2025-03-14 Kinderbetreuung - Stellenangebot 13.03.2025 Praktikum Fachmaturitaet Soziale Arbeit (40 Wochen) und Vorpraktikum / Praktikum EFZ Fachperson Betreuung (6-12 Monate) https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2025-03-13d.pdf Protokoll der Urversammlung vom 11. Februar 2025 27.02.2025 Das Protokoll und die Praesentationen der ordentlichen Urversammlung vom 11. Februar 2025 koennen eingesehen werden unter: https://gemeinde.zermatt.ch/urversammlung Sperrung Staldenstrasse: 1. Mai 2025 - 30. November 2025 21.02.2025 Ab dem 1. Mai 2025 werden die Werkleitungen in einem Teil der Staldenstrasse saniert. Diese Arbeiten am Strassenkoerper werden in nachfolgenden Etappen umgesetzt: 1. Etappe: Haus Meilenstein - Haus Arctis (1. Mai - 4. August 2025) 2. Etappe: Haus Arctis - Haus Colmar (1. Mai - 4. August 2025) 3. Etappe: Haus Colmar - Haus Beausite (4. August - 30. November 2025) - Waehrend den Sanierungsarbeiten werden die einzelnen Strassenabschnitte fuer den Durchgangsverkehr gesperrt sein. - Der Zubringerdienst wird bestmoeglichst ueber die Staldenstrasse resp. ueber die Schluhmattstrasse / Kapelle Winkelmatten gewaehrleistet sein. - Im gesamten Bereich der Staldenstrasse ist das Parkieren auf oeffentlichem Grund und Boden verboten. - Fuer Fussgaenger wird eine Umleitung signalisiert sein. E-Busbetrieb Linie Winkelmatten - Einschraenkungen Waehrend den gesamten Sanierungsarbeiten in der Staldenstrasse werden die Haltestellen "Luchre", "Wiestiboden" und "Kapelle Winkelmatten" nicht angefahren. Aufgrund dessen verkehrt der E-Busbetrieb nach Winkelmatten ab der Haltestelle "Kirchbruecke" ueber die Schluhmattstrasse bis zur Haltestelle "Wichje" und von dort wieder ueber die normale Route zurueck ins Dorf. Abfall- und Wertstoffstoffentsorgung Der oeffentliche Kehrichtunterstand "la Quinta" sowie die mobile Sammelstelle "Haus Colmar, Staldenstrasse" wird waehrend der Bauphase ebenfalls teils eingeschraenkt sein. - Oeffentliche Sammelstelle "la Quinta": dieser Unterstand wird waehrend der Zeit vom 20. Juni 2025 - 30. November 2025 nicht bedient werden. Die Anwohner werden gebeten, einen anderen naheliegenden oeffentlichen Kehrichtunterstand zu nutzen. - Mobile Sammelstelle "Haus Colmar, Staldenstrasse": die mobile Sammelstelle wird waehrend der Zeit vom 1. Mai 2025 - 4. August 2025 ausfallen. Sperrung Riedweg: 1. September 2025 - 13. Oktober 2025 21.02.2025 Im Herbst werden die Trinkwasserleitungen im Riedweg saniert. Diese Arbeiten bedingen eine Teilsperrung des Riedwegs. Bereich: Umfahrungsstollen - Haus Akropolis Dauer: 1. September 2025 - 13. Oktober 2025 Behinderung: Sperrung infolge Sanierung der Werkleitungen Umleitung: keine Umfahrungsmoeglichkeit Fussgaenger: Umleitung signalisiert Neuer Gueterumladeplatz ab 1. Maerz 2025 19.02.2025 Ab dem 1. Maerz 2025 steht der Bevoelkerung ein neuer Gueterumladeplatz im Spiss auf den Parzellen Nr. 1331 und 1336 (gegenueber der Schreinerei Brigger Klaus AG) zur Verfuegung. Die nutzbare Flaeche umfasst rund 600m2 und bietet Platz fuer den taeglichen gewerblichen wie auch privaten Gueterumlad. Bei Bedarf werden auf dem neuen Gueterumladeplatz durch die Jumbo Transport AG kostenpflichtige personelle und maschinelle Dienstleistungen fuer den Gueterumlad oder allfaellige Zwischenlagerungen angeboten. Wichtig: Die oeffentliche Strasse darf mit der Nutzung des neuen Gueterumladeplatzes weder behindert noch eingeschraenkt werden. Der bisherige Gueterumladeplatz im Spiss auf der Parzelle Nr. 1350 (gegenueber Garage Riffel) wird nur noch bis zum 30. April 2025 zur Verfuegung stehen. Zudem steht die Freiflaeche beim Lueegelti wie schon im letzten Sommer wegen der Hochwasserschaeden nicht mehr zur Verfuegung. Die Einwohnergemeinde Zermatt freut sich, mit dieser Loesung einen Beitrag fuer den allgemeinen Gueterumlad in Zermatt zu leisten. Zermatt senkt die Steuern 22.01.2025 Liebe Einwohner*innen von Zermatt Die Einwohnergemeinde Zermatt wird die Steuern ab dem 1. Januar 2025 senken. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Steuerkoeffizienten von bisher 1.1 auf 1.0 anzupassen und die Indexierung der Gemeindesteueransaetze von 173% auf 176% vorzunehmen. Damit erreicht Zermatt den tiefst moeglichen Steuersatz, den der Kanton Wallis zulaesst. Dies bedeutet eine spuerbare Entlastung fuer alle steuerpflichtigen natuerlichen Personen in Zermatt. Der Steuerbetrag wird damit um rund 9 % reduziert. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Bevoelkerung von Zermatt zu entlasten und den Standort zu foerdern. Der Gemeinderat sieht darin nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung von Zermatt, sondern auch ein Zeichen der Wertschaetzung gegenueber der Bevoelkerung. Weitere Investitionen trotz Steuersenkung Die gesunde Finanzlage der Einwohnergemeinde Zermatt ermoeglicht es, die Mindereinnahmen von rund 2 Millionen Franken pro Jahr zu verkraften. Auch mit Blick auf kuenftige Grossprojekte ist dieser Schritt verantwortungsvoll und zukunftsorientiert. Informieren Sie sich Wir laden Sie herzlich ein, sich an der Urversammlung am 11. Februar 2025 ueber das Budget 2025 und die Hintergruende der Steuersenkung zu informieren. Der Bericht und die Zahlen sind unter der Einladung Urversammlung verfuegbar. Ausbildungsbeitraege - Stipendien und Ausbildungsdarlehen 01.07.2024 Sowohl Auskunft als auch die Antragsformulare fuer ein Stipendium oder ein Ausbildungsdarlehen fuer das Ausbildungsjahr 2024/2025 erhalten Sie beim: Departement fuer Volkswirtschaft und Bildung Verwaltungs- und Rechtsdienst fuer juristische Bildungsangelegenheiten Sektion Stipendien und Ausbildungsdarlehen Planta 1 1951 Sitten Tel 027 606 40 85 oder http://www.vs.ch/stipendien bourses-formations@admin.vs.ch Neuer Taxitarif fuer mehr Transparenz und Fairness 29.11.2024 Per 1. November 2024 gilt in Zermatt ein neuer Taxitarif. Nach 19 Jahren ohne Aenderung wurde die bestehende Tarifordnung auf Antrag der Taxiunternehmen durch eine moderne und uebersichtliche Loesung ersetzt. In enger Zusammenarbeit mit den Taxihaltern hat der Gemeinderat beschlossen, Taxameter anstelle der bisherigen Tariftafeln einzufuehren. Der neue Taxitarif wurde durch den Schweizerischen Preisueberwacher ueberprueft und bewilligt. Die wichtigsten Neuerungen: - Ein Grundtarif, je nach Tageszeit - Ein Preis nach gefahrenem Meter - Ab einer Fahrdistanz von 2'500 m wird der Meterpreis verdoppelt - Keine Berechnung pro Person und Tarifzone mehr - Keine zusaetzlichen Kosten fuer Gepaeck und Nachttarif Der neue Tarif bietet viele Vorteile: - Einfache und uebersichtliche Struktur - Der Fahrgast kann seinen Tarif direkt ablesen - Einem allfaelligen Missbrauch der Taxitarife wird ein Riegel geschoben Ein besonderer Service fuer Einheimische: Bei Vorweisen der blauen Karte wird der Tarif um mind. 20 % reduziert. Neue Tarifordnung Hoechstpreise gueltig ab 1. November 2024: Frueh-Tarif, 07.00 - 08.00 Uhr, Grundtarif CHF 18.-, Meterpreis CHF 0.010 Tag-Tarif, 08.00 - 18.00 Uhr, Grundtarif CHF 15.-, Meterpreis CHF 0.008 Abend-Tarif, 18.00 - 20.00 Uhr, Grundtarif CHF 18.-, Meterpreis CHF 0.010 Nacht-Tarif, 20.00 - 07.00 Uhr, Grundtarif CHF 22.-, Meterpreis CHF 0.015 Die Einwohnergemeinde Zermatt hofft, dass der neue Taxitarif zu einer verbesserten Dienstleistung fuer die Bevoelkerung und die Touristen fuehrt. Bauabteilung - Stellenangebot 10.01.2025 Technische/r Sachbearbeiter/in Bauabteilung (100% - unbefristet) https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2025-01-10.pdf Stuetzunterricht fuer Auszubildende 12.02.2021 / 01.09.2023 Mathematik Heinz Kronig, Tel. 079 206 45 06 oder Tel. 027 968 13 13 Deutsch Hans-Peter Perren, Tel. 079 607 60 88 Franzoesisch Anja Meichtry, Tel. 079 298 28 63 oder Tel. 027 967 73 56 Hans-Peter Perren, Tel. 079 607 60 88 Buchhaltung Diana Ravioli, Tel. 079 240 12 65 Betrugsfall Wasserversorgung Zermatt 04.02.2020 Seit 2011 beschaeftigt der Betrugsfall Wasserversorgung die Gemeinde Zermatt. Am 10. Mai 2017 hat das Kreisgericht Oberwallis fuer den Bezirk Visp das Urteil gefaellt und der Gemeinde Zermatt einen Betrag von CHF 2'577'329.-, zuzueglich Zins und Kosten, zugesprochen. Die Verurteilten haften fuer den Betrag solidarisch. An der heutigen betreibungsamtlichen Grundstuecksteigerung wurde ein Gesamtbetrag von CHF 2'597'000.- erzielt, wovon noch die Hypothekarschuld von CHF 370'000.- abgezogen wird. Weitere Forderungen bis zur Deckung des Ausstandes bleiben bestehen und sind geltend gemacht. Medienmitteilung - Verurteilungen im Fall Zermatt 10.05.2017 Medienmitteilung des Kreisgerichts Oberwallis fuer den Bezirk Visp: https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/medienmitteilung/Verurteilungen-im-Fa ll-Zermatt-2017-05-15.pdf ------------------------------------------------------------------------ https://gemeinde.zermatt.ch/news