Ab sofort können alle Eigentümer von Wohnungen und Häusern staatl.Zuschüsse für den Heizungstausch beantragen. Neben den bereits Berechtigten können jetzt auch Unternehmen, Besitzerinnen und Besitzer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften einen Antrag bei der Förderbank KfW stellen, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Vorgesehen ist eine Förderung von mindestens 30%. Die Förderung ist Teil des umstrittenen Heizungsgesetzes. Seit Förderbeginn Ende Februar sind laut Ministerium 93.000 Zusagen erteilt worden. .