Die Volksbühne am Rudolfplatz in Köln darf einer Gerichtsentscheidung zufolge ihren Konzertbetrieb fortsetzen. Wie das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster mitteilte, wies es die Klage eines Anwohners gegen einen erweiterten Konzertbetrieb ab. Damit hatte die Berufung der Stadt Köln und des Bühnenvereins Erfolg. Der Mann, der eine Wohnung in direkter Nachbarschaft zur Volksbühne besitzt, hatte geklagt, da er sich durch den seit 2015 laufenden Konzertbetrieb in seinen Rechten verletzt sah. Die Wohnnutzung sei rechtswidrig, so das OVG. .