Schlagersängerin Melanie Müller hat die Vorwürfe, sie habe bei einem Konzert mehrfach den Hitlergruß gezeigt, auch vor Gericht zurückgewiesen. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehalten, erklärte Rechtsanwalt Adrian Stahl zum Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Leipzig. Seine Mandantin habe keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch. Zudem habe sie das Konzert später abgebrochen. Der Prozessauftakt war zuvor zweimal verschoben worden, nachdem Müller ein ärztliches Attest vorgelegt hatte. .