Im Streit um ihr Recht auf Ausschussvorsitze im Bundestag ist die AfD-Fraktion vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Partei hat demnach keinen Anspruch darauf, die Stelle eines Vorsitzenden in Ausschüssen des Bundestages zu besetzen. Auch die Abwahl des AfD-Abgeordneten Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses verstieß nicht gegen die Verfassung. Brandner war abgewählt worden, nachdem er umstrittene Äußerungen in sozialen Medien verbreitet hatte. .