Der Wahlausschuss des Bundestags soll heute eine Empfehlung zur Nachbesetzung dreier Richterstellen am Bundesverfassungsgerichts abgeben. Gegen Vorschläge der SPD hatte es zuvor Widerstand aus Reihen der Union gegeben. Im Ausschuss mit seinen zwölf regulären Mitgliedern ist eine Mehrheit von acht Stimmen nötig. Da die Union fünf Mitglieder hat, die SPD zwei und Grüne und Linke je ein Mitglied, könnte eine Mehrheit auch ohne Linke und AfD (drei Mitglieder) zusammenkommen. .