Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ataman, hat die Aufnahme eines Diskriminierungsverbots von queeren und alten Menschen in die Verfassung gefordert. Der Artikel 3 des Grundgesetzes, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, sei bisher "so löchrig wie ein Schweizer Käse", sagte Ataman der Funke Mediengruppe. Queere Menschen warteten bis heute auf ein Diskriminierungsverbot im Grundgesetz. Auch vor Altersdiskriminierung schütze die Verfassung bisher nicht. .