Studierende haben keinen unmittelbaren verfassungsrechtlichen BAföG-Anspruch. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es verwies darauf, existenzsichernde Arbeit aufnehmen zu können - auch, wenn dann unter Umständen Studieren unmöglich werde. Geklagt hatte eine Master-Studentin, die die Summe der Grundpauschale für verfassungswidrig niedrig hielt. Das Deutsche Studierendenwerk forderte politische Änderungen. Leistungen wie Renten, Wohn- oder Bürgergeld würden automatisch erhöht, das BAföG nicht. .