Die Mietpreisbremse soll bis Ende 2029 verlängert werden. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig beschlossen. Hubig hatte zudem vorgeschlagen, dass auch Gebäude, die zwischen 2014 und 2019 gebaut wurden, der Mietpreisbremse unterliegen können. Dies ist aber nun nicht vorgesehen. Die Mietpreisbremse gibt den Bundesländern die Möglichkeit, in Gebieten mit knappem Wohnungsangebot die Mieten bei Neuvermietung zu deckeln. Sie dürfen die Vergleichsmiete nicht um mehr als 10 Prozent übersteigen. .