Das Berliner Verwaltungsgericht zweifelt die Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat an. Als Begründung bezog sich das Gericht auf die abtrünnigen Gebiete Abchasien und Südossetien. Diese stünden nicht unter der Kontrolle der georgischen Regierung und dort würden mutmaßlich Menschenrechtsverletzungen verübt. Vor Kurzem hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ein Drittstaat nicht als sicher eingestuft werden dürfe, wenn Teile seines Hoheitsgebiets nicht sicher seien. .