Vom Bundesfinanzministerium beauftragte Gutachter haben verfassungsrechtliche Bedenken in Bezug auf den Haushaltsentwurf für 2025 angemeldet. Dabei geht es zum einen um die Umwidmung von Geldern, die für die Gas- und Strompreisbremse vorgesehen waren. Zum anderen sehen die Gutachter geplante Darlehen statt staatlichen Zuschüssen für die Deutsche Bahn und die Autobahn GmbH kritisch. Angesichts der Einwände teilte das Finanzministerium mit, dass die Regierung erneut über den Etat beraten müsse. .