Der sächsische AfD-Landesverband ist mit einem Eilantrag gegen seine Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch den Landesverfassungsschutz gescheitert. Das Verwaltungsgericht Dresden lehnte diesen ab. Zur Begründung hieß es, die Partei verfolge Bestrebungen, die gegen die Menschenwürde und gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien. Dafür lägen nach summarischer Prüfung hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte vor. .