Die Pflicht zur Speicherung von Fingerabdrücken im Personalausweis ist mit den Grundrechten vereinbar. Das Privatleben und die personenbezogenen Daten würden dabei trotzdem genügend geschützt, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Die Verordnung, die die Speicherung regele, stütze sich aber auf eine falsche Rechtsgrundlage. Deswegen erklärten die Richter sie für ungültig. Bis maximal zum 31. Dezember 2026 darf die Verordnung noch wirksam sein, damit die EU genug Zeit hat, eine neue zu erlassen. .