Wenn eine Bank einen Kredit vergibt und den Verbraucher nicht ausreichend über mögliche Kostenerhöhungen informiert, kann sie ihren Anspruch auf Zinsen verlieren. Das urteilte der EuGH in Luxemburg in einem Fall aus Polen. Die Voraussetzungen fürs Erhöhen von Entgelten im Kontext mit der Bearbeitung des Darlehens müssten im Kreditvertrag klar und verständlich beschrieben werden. Ein polnisches Gericht hatte den EuGH gefragt, ob die Bank gegen ihre Informationspflicht verstieß und wenn ja, ob dann polnisches Recht greift,in dem die Bank Ansprüche verliert. (Az. C-472/23) .