Der Bremer Staatsgerichtshof verkündet heute seine Entscheidung zu Beschwerden von AfD-Mitgliedern gegen die Bürgerschaftswahl 2023. Danach steht fest, ob die Wahl wiederholt werden muss. Die Bremer AfD war 2023 zerstritten und reichte zwei konkurrierende Kandidatenlisten ein, obwohl es nur eine geben darf. Die AfD wurde daher nicht zur Wahl zugelassen. Ihr Landesverband und Bewerber aus Bremen und Bremerhaven zogen erfolglos vor Gericht. Nun soll der Gerichtshof, das Bremer Verfassungsgericht, entscheiden. .