Das Online-Portal eines Landkreises darf keine kostenlosen Stellenanzeigen veröffentlichen und damit Presseunternehmen in wettbewerbswidriger Weise Konkurrenz machen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Das Angebot kostenloser Stellenanzeigen verstoße auch gegen das aus dem Grundgesetz abgeleitete Gebot der Staatsferne der Presse. Die Karlsruher Richter beanstandeten das Online-Portal des niedersächsischen Landkreises Grafschaft Bentheim. Der Verlag der "Grafschafter Nachrichten" klagte auf Unterlassung und bekam Recht. .