Laut Verbraucherzentrale Bundesverband müssen Patienten bisweilen beim Arztbesuch für Behandlungen bezahlen, die eigentlich von den Krankenkassen übernommen werden. Das zeigt ein Aufruf des Verbandes, bei dem zwischen Februar und September rund 300 Verbrauchermeldungen eingegangen sind. Die Auswertung zeige, dass manche Behandlungen als IGeL-Leistungen angeboten wurden, obwohl diese eigentlich eine Kassenleistung waren. Besonders viele Beschwerden habe es über die Hautkrebsfrüherkennung gegeben, die ab 35 alle zwei Jahre von der Krankenkasse übernommen werde. .