Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stärkt Hotels in einem Rechtsstreit den Rücken. Dutzende deutsche Hotels hatten gegen sogenannte Bestpreisklauseln geklagt, die bei der Buchungsplattform Booking.com bis Februar 2016 galten. Hotels durften demnach ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite nicht günstiger anbieten als bei Booking.com. Der EuGH hat nun entschieden, dass diese Klauseln unzulässig sind. Sie seien nicht notwendig für das wirtschaftliche Überleben von Buchungsplattformen. .