Die Bundesregierung will im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern die staatlichen Strukturen stärken. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundestag in erster Lesung beraten. Menschen, die in ihrer Kindheit sexualisierte Gewalt erfahren haben, sollen künftig mehr Hilfe bekommen, um das Erlittene besser aufarbeiten zu können. Zudem soll die Forschung zum Thema ausgebaut und ein Beauftragter oder eine Beauftragte des Bundes per Gesetz dauerhaft eingesetzt und vom Bundestag gewählt werden. .