Der bundesweite Lokführerstreik im Fern- und Nahverkehr kann nach einer Niederlage der Bahn vor Gericht wie geplant starten. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main wies den Eilantrag der Deutschen Bahn auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Streik der Gewerkschaft GDL zurück. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden. Ab Dienstagmorgen, 02.00 Uhr, wollen die Lokführer die Arbeit für 24 Stunden niederlegen. Im Güterverkehr begann der Streik bereits. .