Gerhard Richter bekommt rund 10.000 Euro Schadenersatz für Fotos eines von ihm gestalteten Fensters im Kölner Dom. Der weltbekannte Künstler profitiert von einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln gegen eine Bildagentur, die insgesamt 35.000 Euro wegen Verletzung von Urheberrechten durch Fotos aus dem Kölner Dom zahlen soll. Ursprünglich sollte die Agentur sogar 100.000 Euro zahlen, das OLG reduzierte aber die Entscheidung des Landgerichts Köln. Die Agentur hatte danach in einer Bilddatenbank Fotos aus dem Innern des Doms zur kommerziellen Nutzung angeboten. .