Die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall ist rechtens. Das entschied das Oberverwaltungsgericht NRW. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. Damit darf der Verfassungsschutz weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen. Das OVG ließ zwar keine Revision zu. Die AfD will aber einen Antrag auf Zulassung am Bundesverwaltungsgericht stellen, wie Vorstandsmitglied Reusch nach dem Urteil ankündigte. .