Wenn in einem Haus am Gemeinschaftseigentum etwas kaputt geht, müssen nicht unbedingt alle Wohnungseigentümer dafür zahlen. Sie dürfen per Mehrheitsbeschluss entscheiden, dass nur diejenigen die Kosten tragen, die einen Nutzen von dem Gemeinschaftseigentum haben. Das entschied der Bundesgerichtshof, der zwei Verfahren dazu untersuchte. Nach dem Gesetz muss jeder Eigentümer für notwendige Aufwendungen am Gemeinschaftseigentum anteilig zahlen. Das Wohnungseigentumsrecht erlaubt aber Ausnahmen. Das sorgt häufig für Streit. .