Die Stadt Stralsund will Beute- und Naziraubkunst aus der Zeit des NS-Regimes an ihre rechtmäßigen Besitzer zurückgeben. Der Oberbürgermeister werde verpflichtet, die im Besitz der Stadt stehenden Kulturgüter, die in der Zeit von 1933 bis 1945 unrechtmäßig in ihren Besitz gelangten, an die rechtmäßigen Eigentümer und deren Erben herauszugeben, heißt es in einem Antrag, den die Bürgerschaft einstimmig annahm. Untersuchungen hätten ergeben, dass das Stralsund Museum NS-Raubgut besitzt. Genannt werden etwa Objekte des jüdischen Stralsunder Antiquars Horneburg. .