Die Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen muss erneut prüfen, ob ein Teleshopping-Fernsehsender einen gesellschaftlichen Mehrwert hat. Eine vorherige Entscheidung der Behörde, dem Sender keinen gesellschaftlichen Mehrwert zuzuerkennen, war nicht genug begründet, wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf mitteilte. Die Klage des Senders war damit teils erfolgreich. Bei der Klage ging es um die Aufnahme des Senders in die Liste sogenannter Public-Value-Angebote, die einen besonderen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt in Deutschland leisten. .