Das Bundeskartellamt darf den Online-Giganten Amazon nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) weiter als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung einstufen und damit schärfer unter die Lupe nehmen. Das Gericht habe eine Beschwerde Amazons gegen die Entscheidung der Bonner Kartellwächter abgewiesen, teilte der BGH mit. Die Bonner Wettbewerbshüter hatten Amazon im Juli 2022 diese Stellung zugeschrieben, womit ihnen weitere kartellrechtliche Schritte offenstehen. Gegen diesen Beschluss ging Amazon vor. .