Arbeitgeber können auch außerhalb der EU ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen anzweifeln. Hierfür gelten dieselben Kriterien wie bei einem deutschen Attest, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. Danach müssen Arbeitnehmer weitere Beweise vorlegen, wenn es Zweifel am Beweiswert der Bescheinigung gibt. Das war nach Überzeugung des BAG bei einem Lagerarbeiter aus Bayern der Fall. Dieser hatte bereits mehrfach Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eines tunesischen Arztes im direkten Anschluss an seinen Urlaub vorgelegt. .