Die AfD ist mit einem Eilantrag gegen Maßnahmen der Medienanstalt Berlin- Brandenburg (MABB) gegen Wahlwerbung der Partei vorerst gescheitert. Es bestünden "keine durchgreifenden Zweifel, dass der betroffene Wahlwerbespot geeignet sei, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu beeinträchtigen", erklärte das Verwaltungsgericht Potsdam. Basis sei die sachverständige Bewertung der Jugendmedienschutz-Kommission. Es ging um einen Sport zur Landtagswahl 2024. (AZ: VG 11 L 74/25) .