Das Justizministerium in Mecklenburg- Vorpommern hat Details über die zurückliegenden Ermittlungen gegen den Attentäter von Magdeburg mitgeteilt. Demnach drohte er aus Unzufriedenheit mit der Bearbeitung seines Antrags auf Zulassung zur Facharztprüfung bereits 2013 der Ärztekammer, dass etwas geschehen werde, das international Beachtung finden werde. Eine anschließende Wohnungsdurchsuchung blieb ergebnislos. Im Jahr 2015 drohte der Mann darüber hinaus dem Generalstaatsanwalt in einem Brief mit baldiger Vernichtung. .