Wird Reisenden statt eines gebuchten Doppelbetts nur ein Bett mit einer Breite von 1,40 Meter zur Verfügung gestellt, besteht ein Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Reisepreises. Die Kunden dürften erwarten, in einem Hotel mehr Schlafplatz als 70 Zentimeter pro Person zur Verfügung zu haben, entschied das Amtsgericht Hannover. Im vorliegenden Fall hatten drei Erwachsene ein Dreibettzimmer gebucht. In dem Zimmer standen aber nur zwei Betten mit einer Breite von je 1,40 Meter. Die beiden Gäste, die sich ein Bett teilen mussten, erhielten Geld zurück. .