Ein Stahlspringseil darf bei einem innerdeutschen Flug nicht mit ins Handgepäck genommen werden. Als Waffe eingesetzt, könne es schwere Verletzungen verursachen, erklärte das Verwaltungsgericht Berlin. Ein entsprechendes, bereits im Mai ergangenes Urteil sei inzwischen rechtskräftig. Der Kläger wollte im Mai 2023 vom Flughafen Berlin-Brandenburg nach Köln/Bonn fliegen und hatte das 2,74 Meter lange, mit Kunststoff ummantelte Springseil dabei. Das Sicherheitspersonal bemerkte das Springseil, und die Bundespolizei verbot die Mitnahme. .