Beim deutschen Staat sind gegenüber säumigen Unterhaltspflichtigen Forderungen im Umfang von mehr als 5 Mrd. Euro aufgelaufen. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 seien in den Unterhaltsvorschuss-Stellen der Länder offene Forderungen in Höhe von 5,178 Mrd.Euro erfasst, teilte das Bundesfamilienministerium auf Anfrage mit. Mit dem Unterhaltsvorschuss springt der Staat ein, wenn jemand nicht oder nicht genug Unterhalt an seine Kinder zahlt. Der Staat kann das Geld zurückfordern, wenn sich herausstellt, dass der Unterhaltspflichtige zahlungsfähig wäre. .