Das rumänische Verfassungsgericht hat die Abweisung der Präsidentschaftskandidatur des rechtsradikalen Politikers Georgescu bestätigt. Das Gericht wies eine Berufung Georgescus zurück, mit der dieser erreichen wollte, doch noch zur Wiederholung der Wahl antreten zu können. Das Urteil fiel einstimmig. Zwei Tage zuvor hatte das Zentrale Wahlbüro Georgescus Kandidatur für die Wahl am 4. Mai abgelehnt. Der Rechtsradikale hatte in der inzwischen annullierten ersten Runde die meisten Stimmen geholt. .