Die Bundesregierung muss sich wegen ihrer Umweltpolitik vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verantworten. Die Regierung soll nach dem Willen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zur Vorlage eines wirksamen Luftreinhalteprogramms verurteilt werden, weil sie laut Klage gegen eine europäische Richtlinie zur Senkung nationaler Emissionen verstößt. Die Maßnahmen im Nationalen Luftreinhalteprogramm reichten nicht aus, um die Reduktionsziele für 2025 und 2030 einhalten zu können, so die DUH. .