Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Verbrauchern, in bestimmten Fällen nach der Insolvenz ihres Reiseveranstalters Geld zurückzubekommen. Demnach gelte die Absicherung gegen eine Insolvenz des Reiseveranstalters auch dann, wenn Urlauber wegen außergewöhnlicher Umstände nicht reisen können Konkret waren Reisende wegen der Corona-Pandemie zurückgetreten und hatten ihre Kosten nicht erstattet bekommen. Die Reiseveranstalter waren später insolvent geworden und hatten die Erstattung verweigert. .