Mehrere Fischereibetriebe und Spanien sind mit ihren Klagen vor dem EU-Gericht in Luxemburg gescheitert. Sie richeten sich gegen Einschränkungen bei der Tiefseefischerei im Nordatlantik. Die EU-Kommission hatte 2016 Auflagen für den Fischfang in bestimmten Meeresgebieten erlassen, um die dortigen Ökosysteme zu schützen. Das hat zur Folge, dass dort seit einigen Jahren unter anderem keine Schleppnetze mehr am Meeresboden benutzt werden dürfen. Das Gericht lehnte die Klagen dagegen ab. Ein Gang vor den Europäischen Gerichtshof ist möglich. .