Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss das Ergebnis der Tierschutzpartei in der TV-Berichterstattung zur Landtagswahl nun doch nicht explizit nennen Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit einer einstweiligen Anordnung entschieden und damit eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (OVG) vom 19. September ausgesetzt. Dieses hatte den Sender verpflichtet, das Ergebnis der Tierschutzpartei, wenn sie mehr als zwei Prozent erreicht, gesondert auszuweisen. .