Alle Wohnungseigentümer und Hausbesitzer können ab heute staatliche Förderung für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Alternativen beantragen. Neben den bisher Berechtigten können nach Angaben der zuständige Förderbank KfW nun auch Vermieter von Einfamilienhäusern, Unternehmen und Kommunen Anträge stellen. Mit der dritten Förderrunde des umstrittenen Heizungsgesetzes steht das Verfahren damit allen vorgesehenen Gruppen offen. .