Bundeswahlleiterin Brand verwahrt sich gegen Vorwürfe der Vereinnahmung im Zusammenhang mit der Festlegung eines Termins für die Neuwahl des Bundestags. Ihr Sprecher erklärte, die Bundeswahlleiterin sei ein unabhängiges Wahlorgan und nicht an Weisungen, sondern an die gesetzlichen Vorschriften gebunden. Brand hatte den Kanzler vor "unabwägbaren Risiken" durch kürzere Fristen und möglichem Papiermangel gewarnt. Die Union warf dem Kanzleramt daraufhin vor, die Behörde für eigene Zwecke zu nutzen. .