Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Negativzinsen auf Spareinlagen und Tagesgeldkonten für unwirksam erklärt. Verschiedene Banken hatten diese verlangt. Es widerspreche "Treu und Glauben", wenn Sparguthaben dadurch weniger würden, begründete der BGH. Negativzinsen auf Girokonten seien zwar zulässig, die Klauseln aber zu unbestimmt gewesen. Auch sie wurden für unwirksam erklärt. Damit hatten die Klagen der Verbraucherzentralen überwiegend Erfolg. Ob Kunden jetzt zurückfordern können, wurde nicht entschieden. .