Die FDP ist mit ihrem Versuch gescheitert, sich in eine TV-Sendung zum brandenburgischen Landtagswahlkampf einzuklagen. Das Verwaltungsgericht Potsdam habe einen Eilantrag des FDP-Landesverbandes abgelehnt,erklärte ein Sprecher. Maßgeblich für die Entscheidung war das Gesamtkonzept des RBB für die Berichterstattung über den Wahlkampf. Demnach waren in die Sendung die Parteien eingeladen worden, "die derzeit im Landtag vertreten sind, sowie die Parteien, die in den Meinungsumfragen stabil über fünf Prozent liegen". Beide Kriterien treffen auf die FDP derzeit nicht zu. .