Im Mietstreit um die Abrechnung von Schadenersatzansprüchen über die Mietkaution stärkt der Bundesgerichtshof Vermietern den Rücken. Vermieter dürften verjährte Forderungen für Schäden an einer Mietsache auch mit der Kaution ihrer Mieter verrechnen, wenn sie ihre Ersetzungsbefugnis nicht innerhalb der sechsmonatigen Verjährungsfrist ausgeübt hätten, so das Urteil des Karlsruher Senats. Diese Befugnis erlaubt es Vermietern, bei Wohnungsbeschädigungen Schadenersatz in Geld statt einer Wiederherstellung der beschädigten Sache einzufordern. .