In Polen hat das Unterhaus einen Gesetzentwurf zur Lockerung des strengen Abtreibungsrechts abgelehnt. Der Entwurf sah vor, Abtreibungen auch bei einer schweren Behinderung oder unheilbaren Krankheit des ungeborenen Kindes bis zur zwölften Schwangerschaftswoche zuzulassen. Etwa die Hälfte der Abgeordneten stimmte dagegen, teils auch aus dem Regierungsbündnis. In Polen sind Abtreibungen legal, wenn eine Gefahr für das Leben der Mutter besteht und die Schwangerschaft Folge von Vergewaltigung oder Inzest ist. .