Im zweiten Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Höcke wegen einer Nazi-Parole hat das Gericht Anträge seiner Anwälte auf Verfahrenseinstellung abgelehnt. Es gebe keine Fehler im bisherigen Verfahren und auch keine Verfahrenshindernisse, sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht Halle. Die Staatsanwaltschaft legt dem Politiker das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last. Er soll 2023 in Gera die verbotene Parole "Alles für Deutschland" angestimmt haben. .