Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt heute darüber, ob Banken und Sparkassen Entgelte für die Verwahrung von Geldeinlagen erheben dürfen. Durch negative Zinsen, sogenannte Verwahrentgelte, hatten Geldhäuser während der Niedrigzinsphase der Europäischen Zentralbank die Kosten für ihre Einlagen teils an Kunden weitergegeben. Die Verbraucherschützer halten die entsprechenden Vertragsklauseln für unwirksam, da sie Kunden unangemessen benachteiligten. Sie klagen auf Unterlassung und teils auf Rückzahlungen. .