Die französische Rechtspopulistin Le Pen ist in der Affäre um die Veruntreuung von EU-Geldern schuldig gesprochen worden. Das hat ein Strafgericht in Paris entschieden. Die Verkündigung des Strafmaßes steht noch aus. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft gefordert, sowie ein sofort geltendes Verbot, bei Wahlen anzutreten. Dies könnte Le Pens Pläne zunichte machen, bei der Präsidentschaftswahl 2027 anzutreten. .