Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bei Schäden in einer Mietwohnung Vermieterinnen und Vermietern den Zugriff auf eine hinterlegte Kaution erleichtert. Laut Urteil dürfen sie auch sechs Monate nach einem Auszug - und damit nach Ablauf der Verjährungsfrist - Schadensersatz für Mietschäden verlangen und Ansprüche mit der Kaution verrechnen. Geklagt hatte eine Mieterin, weil ihr Vermieter die Kaution nicht zurückgezahlt hatte. Sie bekam in den Vorinstanzen recht. Die Revision des beklagten Vermieters hatte nun Erfolg. .