Mehr als 30 Jahre nach dem tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis hat der Bundesgerichtshof die Verurteilung des Täters bestätigt. Der Dritte Strafsenat wies die Revisionen des Angeklagten, der Bundesanwaltschaft und mehrerer Nebenkläger zurück. Die Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten ist damit rechtskräftig. Der Täter hatte 1991 im Alter von 20 Jahren die Unterkunft aus ausländerfeindlichem Hass in Brand gesetzt. Ein Gericht in Koblenz verurteilte ihn 2023 wegen Mordes in einem Fall. .