Das Bürgergeld kann einer Familie gestrichen werden, wenn sie ein großes Haus gebaut hat, das zur Sicherung des Lebensunterhaltes genutzt werden kann. Dies entschied das niedersächsische Landessozialgericht im Fall einer Familie aus dem Emsland. Diese hatte ein selbst bewohntes Hausgrundstück für 514.000 Euro verkauft, nachdem sie während des Bürgergeldbezugs ein neues Haus für weniger Geld gebaut hatte. Das Haus stelle kein geschütztes Vermögen dar, so das Gericht. Es könne zudem beliehen werden.(AZ: L11 AS372/24 B ER) .